Niedergelassene Ärztinnen (Orthopäden, Allgemeinmediziner, Internisten, Rheumatologen, Handchirurgen, Unfallärzte (D-Arzt)), sowie niedergelassene Psychotherapeutinnen auf entsprechendem Heilmittelformular Nr. 13 - Ergotherapie.
Alle Patienten der gesetzlichen und privaten Krankenkassen, sowie Patienten der Berufsgenossenschaften
Ihr Arzt kann Ihnen Ergotherapie verschreiben – sie ist ein ärztlich zu verordnetes Heilmittel. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sie bezahlen nur Ihren gesetzlichen Eigenanteil und die Rezeptgebühr. Von dieser Zuzahlung befreit sind Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und Personen mit einer Zuzahlungsbefreiung.
Berufsgenossenschaften tragen die komplette ergotherapeutische Behandlung.
Auch die privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für Ihre Behandlung. Hierzu ist allerdings immer eine Rücksprache mit der entsprechenden Kasse empfehlenswert.
Der ICD-10-Code ist ein standardisierter Code zur Klassifikation von Diagnosen und Krankheiten, herausgegeben von der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die Ärztin/Psychotherapeutin wählt diesen entsprechend ihrer Diagnose. Der ICD-10 Code bildet die Grundlage für die Verordnung für Ergotherapie.
Beispiele:
Die Diagnosegruppe (z.B. SB2) dient dazu, die Erkrankung des Patienten einer bestimmten therapeutischen Kategorie zuzuordnen, die wiederrum darüber entscheidet, welche Heilmittel verordnet werden dürfen.
1. Erkrankungen der Stütz- & Bewegungsorgane
SB1, SB2
SB3
Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und
Extremitäten
System- und Autoimmunerkrankungen mit
Bindegewebe-, Muskel- und Gefäßbeteili-
gung
Beispiele:
degenerativen Gelenkerkrankungen
Traumatisch bedingten Gelenkerkran-kungen/Operationsfolgen
Sklerodermie, Myotonie, Muskeldystrophie
2. Erkrankungen des Nervensystems
EN1
EN2
EN3
ZNS-Erkrankungen (Gehirn), Entwicklungsstörungen
ZNS-Erkrankungen (Rückenmark)/ Neuromuskuläre Erkrankungen
Periphere Nervenläsionen/ Muskelerkrankungen
Beispiele:
prä-, peri-, postnatale Schädigungen (z.B. infantile Zerebralparese), M. Parkinson
Querschnittssyndrome, komplett/inkomplett, Multiple Sklerose
periphere Paresen, Polyneuropathien
3. Psychische Störungen
PS1
PS2
PS3
PS4
Entwicklungs-, Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in Kindheit und Jugend
Neurotische, Belastungs-, somatoforme und Persönlichkeitsstörungen
Wahnhafte und affektive Störungen/ Abhängigkeitserkrankungen
Dementielle Syndrome
Beispiele:
ADS/ADHS, frühkindlicher Autismus
Angststörungen, Zwangsstörungen
depressive Störungen, Abhängigskeitssyndrom
Morbus Alzheimer
Hinter die Diagnosegruppe (z.B. EN1) wird jetzt noch ein Buchstabe a, b, c (c ist nur bei den Gruppen: SB1, SB2, SB3, EN1, EN2 möglich!) gesetzt. Dieser bestimmt die Leitsymptomatik, welche den Behandlungsschwerpunkt noch ein wenig konkretisieren kann
Das Heilmittel ist die therapeutische Maßnahme, die eingesetzt wird um bestimmte körperliche, geistige oder psychische Funktionen des Patienten zu verbessern oder wiederherzustellen. Es wird von der Ärztin verordnet und von der Ergotherapeutin durchgeführt. Weiterhin bestimmt das Heilmittel die Dauer der ergotherapeutischen Maßnahme.
Wichtig: Es gibt keine weiteren Heilmittel! In der Therapiemethode sind wir relativ frei. So können wir Neurofeedback beispielsweise auf Basis einer Sensomotorisch Perzeptiven Behandlung anbieten.
Beispiele:
Mo - Fr: 8:00 - 18:00
(und nach Vereinbarung)