Allgemeine Informationen zur Verordnung


Wer kann Ergotherapie verordnen?

Niedergelassene Ärztinnen (Orthopäden, Allgemeinmediziner, Internisten, Rheumatologen, Handchirurgen, Unfallärzte (D-Arzt)), sowie niedergelassene  Psychotherapeutinnen auf entsprechendem Heilmittelformular Nr. 13 - Ergotherapie.

Welche Patienten werden in unserer Praxis behandelt?

Alle Patienten der gesetzlichen und privaten Krankenkassen, sowie Patienten der Berufsgenossenschaften

Wer trägt die Kosten für die Behandlung?

Ihr Arzt kann Ihnen Ergotherapie verschreiben – sie ist ein ärztlich zu verordnetes Heilmittel. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sie bezahlen nur Ihren gesetzlichen Eigenanteil und die Rezeptgebühr. Von dieser Zuzahlung befreit sind Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und Personen mit einer Zuzahlungsbefreiung.

 

Berufsgenossenschaften tragen die komplette ergotherapeutische Behandlung.

 

Auch die privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für Ihre Behandlung. Hierzu ist allerdings immer eine Rücksprache mit der entsprechenden Kasse empfehlenswert.

Was steht auf der Verordnung für Ergotherapie?


ICD-10-Code

Der ICD-10-Code ist ein standardisierter Code zur Klassifikation von Diagnosen und Krankheiten, herausgegeben von der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die Ärztin/Psychotherapeutin wählt diesen entsprechend ihrer Diagnose. Der ICD-10 Code bildet die Grundlage für die Verordnung für Ergotherapie.

 

Beispiele: 

  • F.83 (= kombinierte umschrieben Entwicklungsstörung)
  • S.66 (= Verletzung von Muskeln und Sehnen in Höhe des Handgelenkes und der Hand)
  • F90.0 (= Einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung)

Diagnosegruppe mit Leitsymptomatik

Die Diagnosegruppe (z.B. SB2) dient dazu, die Erkrankung des Patienten einer bestimmten therapeutischen Kategorie zuzuordnen, die wiederrum darüber entscheidet, welche Heilmittel verordnet werden dürfen. 

1. Erkrankungen der Stütz- & Bewegungsorgane

 

SB1, SB2

 

 

 

SB3

 

Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und

Extremitäten

 

 

System- und Autoimmunerkrankungen mit

Bindegewebe-, Muskel- und Gefäßbeteili-

gung

Beispiele: 

degenerativen Gelenkerkrankungen

Traumatisch bedingten Gelenkerkran-kungen/Operationsfolgen

 

Sklerodermie, Myotonie, Muskeldystrophie


2. Erkrankungen des Nervensystems

 

EN1

 

EN2

 

EN3

 

ZNS-Erkrankungen (Gehirn), Entwicklungsstörungen

 

ZNS-Erkrankungen (Rückenmark)/ Neuromuskuläre Erkrankungen

 

Periphere Nervenläsionen/ Muskelerkrankungen

Beispiele: 

prä-, peri-, postnatale Schädigungen (z.B. infantile Zerebralparese), M. Parkinson

Querschnittssyndrome, komplett/inkomplett, Multiple Sklerose

periphere Paresen, Polyneuropathien


3. Psychische Störungen

 

PS1

 

 

PS2

 

PS3

 

 

PS4

 

Entwicklungs-, Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in Kindheit und Jugend

 

Neurotische, Belastungs-, somatoforme und Persönlichkeitsstörungen

 

Wahnhafte und affektive Störungen/ Abhängigkeitserkrankungen

 

 

Dementielle Syndrome

Beispiele: 

ADS/ADHS, frühkindlicher Autismus

 

 

Angststörungen, Zwangsstörungen

 

depressive Störungen, Abhängigskeitssyndrom

 

Morbus Alzheimer


Hinter die Diagnosegruppe (z.B. EN1) wird jetzt noch ein Buchstabe a, b, c (c ist nur bei den Gruppen: SB1, SB2, SB3, EN1, EN2 möglich!) gesetzt. Dieser bestimmt die Leitsymptomatik, welche den Behandlungsschwerpunkt noch ein wenig konkretisieren kann

Heilmittel

Das Heilmittel ist die therapeutische Maßnahme, die eingesetzt wird um bestimmte körperliche, geistige oder psychische Funktionen des Patienten zu verbessern oder wiederherzustellen. Es wird von der Ärztin verordnet und von der Ergotherapeutin durchgeführt. Weiterhin bestimmt das Heilmittel die Dauer der ergotherapeutischen Maßnahme.

 

Wichtig: Es gibt keine weiteren Heilmittel! In der Therapiemethode sind wir relativ frei. So können wir Neurofeedback beispielsweise auf Basis einer Sensomotorisch Perzeptiven Behandlung anbieten.

Beispiele: 

  • Motorisch Funktionelle Behandlung (Behandlungsdauer: 30 Minuten)
  • Hirnleistungstraining (Behandlungsdauer: 30 Minuten)
  • Sensomotorisch Perzeptive Behandlung (Behandlungsdauer: 45 Minuten)
  • Psychisch Funktionelle Behandlung (Behandlungsdauer: 60 Minuten)

Beispiele


Neurofeedback (auf Basis von PS1a und einer Sensomotorisch Perzeptiven Behandlung)

Handtherapie mit ergotherapeutischer Schiene (auf Basis SB1a und einer Motorisch Funktionellen Behandlung)